Was ist, wenn ich Strafanzeige erstattet habe und die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt?

Sie können gegen den Einstellungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei dem vorgesetzten Staatsanwalt einlegen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie durch die Straftat selbst betroffen sind. So z.B. wenn Sie von dem Angeschuldigten bestohlen, verletzt, misshandelt oder entführt wurden. Sollte Ihre Beschwerde abgelehnt werden, so können Sie darauf hin innerhalb eines Monats eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Auf diese Weise kann die Staatsanwaltschaft möglicherweise durch das Gericht zur Anklageerhebung veranlasst werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Antrag den Form- und Fristerfordernissen des § 172 StPO genügt. Er muss eine in sich verständliche, schlüssige Darstellung der Beschuldigung mit Angabe der Beweismittel enthalten und von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Eine Bezugnahme auf Akten oder ähnliches ist unzulässig.

Ratgeber Recht: strafprozessrecht   16 04 2002        

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