Was ist, wenn die Polizei mich festnehmen will?
Dies darf sie grudsätzlich nur mit einem Haftbefehl. Häufig kann aber auch eine Verhaftung ohne Haftbefehl erfolgen, wenn eine vorläufige Festnahme vorliegt. Die Polizeibeamten sind hierzu dann befugt, wenn aufgrund 'Gefahr im Verzug' schnell eingegriffen werden muss. Dann also, wenn eine normale Verhaftung nicht sichergestellt werden kann ohne dass Fluchtgefahr des Beschuldigten besteht. In diesen Fällen müssen aber trotzdem sämtliche Voraussetzungen für einen Haftbefehl vorliegen. Gibt es keinerlei Anlass, auf eine Flucht- oder Verdunklungsgefahr, so dürfen Sie nicht mit zur Polizei genommen werden. Ein Haftbefehl wäre dann nämlich unzulässig und damit auch eine vorläufige Festnahme.
Ratgeber Recht: strafprozessrecht 16 08 2002