Was ist, wenn ich mich gegen die Untersuchungshaft wehren möchte. Welche Möglichkeiten habe ich neben der Beschwerde noch?
Sie können statt dessen auch einen Antrag auf eine mündliche Haftprüfung stellen. Spätestens nach zwei Wochen müssen Sie dann den Haftrichter vorgeführt werden. Diesem können Sie nun persönlich Ihre Argumente vortragen. Sie müssen dabei versuchen, den Haftrichter davon zu überzeugen, dass kein Haftgrund vorliegt, dass z.B. keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht. Am Ende der mündlichen Haftprüfung entscheidet der Richter, ob Sie weiter inhaftiert bleiben. Sollte dies der Fall sein, so müssen Sie zwei Monate lang warten, bevor Sie einen erneuten Antrag auf eine mündliche Haftprüfung stellen können.
Ratgeber Recht: strafprozessrecht 21 08 2002