Was ist, wenn die Polizei mich durchsuchen möchte?
Polizeibeamte dürfen Sie dann durchsuchen, wenn sie glauben, dass Sie ein Beweismittel am Körper oder in Ihrer Kleidung versteckt halten. Ausreichend ist hierfür, dass Sie einer Straftat verdächtigt sind und vermutet wird, dass die Durchsuchung zur Auffindung der Sachen führt. Untersucht werden darf alles, was ohne medizinische Hilfsmittel durch die Beamten an Ihrem Körper entdeckt werden kann. Hierzu gehört z.B. der Blick Tachen und Kleidungsstücke, aber auch in Ihren Mund oder die Kontrolle von Prothesen. Als Frau haben Sie ein Anrecht auf besondere Rücksichtnahme. Sie können daher fordern, dass die Durchsuchung von einer Frau oder einem Arzt durchgeführt wird.
Ratgeber Recht: strafprozessrecht 29 08 2002