Was ist, wenn die Polizei mich körperlich untersuchen möchte?

Wenn die Polizeibeamte Befunde aus dem Körperinneren, wie beispielsweise Blut, Urin, Sperma oder der Mageninhalt, erheben möchten, so kann dies nur durch eine Körperverletzung herbeigeführt werden. Daher müssen die Beamten sich an besondere Vorschriften halten. Eine körperliche Untersuchung darf nur durch einen Arzt durchgeführt werden. Dieser hat sich dabei streng an die Regeln der ärztlichen Kunst zu halten. Abgesehen von Gefahr in Verzug darf nur der Richter über eine körperliche Untersuchung entscheiden. Zudem muss geprüft werden, ob die Straftat im Verhältnis zur Schwere der körperlichen Beeinträchtigung steht. D.h. ist der Eingriff sehr schwerwiegend oder risikobehaftet, so kann er nur durch einen besonders schweren Tatverdacht gerechtfertigt werden.

Ratgeber Recht: strafprozessrecht   29 08 2002        

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