Was ist, wenn die Staatsanwaltschaft und die Justizvollzugsanstalt gegen meine frühzeitige Entlassung sind?
Im Prinzip ist es egal, ob sich Staatsanwaltschaft und JVA gegen Ihre vorzeitige Entlassung wehren. Denn die alleineige Entscheidung darüber steht dem Gericht zu. Ist dieses der Auffassung, dass unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die Entlassung verantwortet werden kann, so muss es Sie frühzeitig entlassen. Allerdings spielt bei einer solchen Prognose die Stellungnahme der JVA eine große, häufig sogar entscheidende Rolle. Sie sollten sich daher rechtzeitig darum bemühen, dass eine solche Stellungnahme positiv ausfällt.
Ratgeber Recht: strafprozessrecht 15 08 2002