Was ist, wenn die Beamten mir eine Blutprobe entnehmen wollen?
Zunächst dürfen die Beamten die Entnahme einer Blutprobe nur dann anordnen, wenn sie Sie einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verdächtigen und wenn Gefahr im Verzug vorliegt. Sie sollten sich also zunächst mitteilen lassen, welcher Tat Sie verdächtigt werden. Der häufigste Fall dürfte die Trunkenheitsfahrt am Steuer darstellen. Wenn der Verdacht auf eine solche Straftat vorliegt, darf die Polizei eine Blutprobe anordnene. Für die Bejahung eines solchen Verdachts genügt allerdings schon die Beobachtung der Beamten, z.B. weil Sie Schlangenlinien gefahren sind, unnötig langsam oder an ungewöhnlichen Stellen gehalten haben. Bei einer solchen Trunkenheitsfahrt wird auch die Gefahr im Verzug meist gegeben sein. Denn der Blutalkoholpegel verändert sich. Stündlich baut Ihr Körper zwischen 0,1 und 0,2 Promille ab. Wenn die Beamten also Ihren genauen Blutalkoholwert ermitteln wollen, müssen sie schnell handeln. Anders liegt der Fall, wenn Ihr Blut zu Vergleichszwecken benötigt wird. Dann wird Ihr Blut schliesslich nicht schlecht. In diesem Fall müssen die Polizeibeamten zunächst die Andordnung eines Richters einholen.
Ratgeber Recht: strafprozessrecht 19 09 2002