Was ist, wenn die Beamten mit meinen ausländischen Führerschein wegnehmen wollen?
Dies ist nicht möglich. Ihnen kann zwar die Fahrerlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland vorläufig entzogen werden. Das führt dazu, dass Sie bis zu einem endgültigen dann hier kein Fahrzeug mehr führen dürfen. Der Führerschein selbst darf Ihnen aber dabei nicht weggenommen werden. Es wird höchstens eingetragen, dass die Fahrerlaubnis Ihnen vorläufig entzogen wurde.
Ratgeber Recht: strafprozessrecht 19 09 2002