Was ist, wenn ich bei dem Termin für meine frühzeitige Entlassung nicht angehört worden bin?

Das kommt darauf an. Normalerweise muss gem. § 454 I 3 StPO eine Anhörung stattfinden. Dies dient dazu, dass sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von Ihnen machen kann. Das gilt übrigens auch dann, wenn erst kürzlich eine Anhörung vor einer anderen Vollstreckungskammer stattgefunden hat. Ausnahmsweise darf eine Anhörung nur dann unterbleiben, wenn sich die JVA, Staatsanwaltschaft und das Gericht darüber einig sind, dass Sie entlassen werden dürfen. Ist dies nicht der Fall, so können Sie gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde einlegen.

Ratgeber Recht: strafprozessrecht   15 08 2002        

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