Was ist, wenn ich den Einspruch gegen meinen Strafbefehl zu spät eingelegt habe?

Dann verwirft der Amtsrichter Ihren Einspruch durch Beschluss, weil er unzulässig ist. Dies geschieht übrigens auch dann, wenn Sie die vorgeschriebene Form für den Einspruch nicht eingehalten haben. Gegen diesen Beschluss können Sie dann die sog. sofortige Beschwerde einlegen. Es wird dann von der nächst höheren Instanz geprüft, ob der Beschluss rechtmäßig war. Die sofortige Beschwerde müssen Sie innerhalb von einer Woche einlegen. Es gibt keine Möglichkeit, diese Frist zu verlängern.

Ratgeber Recht: strafprozessrecht   20 09 2002        

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