Was ist, wenn die Justizvollzugsanstalt die Briefe an meinen Partner öffnet und liest?

Dagegen können Sie sich nicht wehren. Alle Briefe, die ein Gefangener schreibt und erhält, dürfen von der JVA gelesen werden. Dies gilt lediglich nicht für den Briefverkehr mit seinem Verteidiger, dem Bundestag, Europaparlament oder den in § 29 StVollzG aufgeführten Personen und Institutionen. In § 31 StVollzG sind die Gründe genannt, aus denen ein Brief von einem Gefangen oder an einen Gefangenen angehalten werden kann. So z.B. wenn Sie grobe Beleidigungen enthalten, dadurch die Sicherheit in der Anstalt gefährdet werden würde oder wenn die Weitergabe des Briefes einen Staftatbestand erfüllen würde.

Ratgeber Recht: strafprozessrecht   15 08 2002        

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