Was ist, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich als Zeuge oder Beschuldigter geladen bin?
Meist ist eine solche Abgrenzung auch für die Polizeibeamten sehr schwer. So z.B. wenn eines Nachts ein Einbruch gemeldet wird und die Beamten daraufhin kurze Zeit später einen verdächtigen Passanten vernehmen. Dann ist noch nicht direkt dessen Rolle geklärt. Meist müssen Sie dann eine unnachgiebige und auch penetrante Haltung gegenüber den Polizeibeamten einnehmen, um zu klären, ob Sie nun als Zeuge oder Beschuldigter vernommen werden sollen. Sind Sie sich nicht ganz sicher und fürchten Sie um Ihre Rechte, so sollten Sie auf Verdacht von Ihrem Schweigerecht als Beschuldigten Gebrauch machen. Zu befürchten haben Sie dadurch nichts. Die Polizeibeamte können Sie nicht zu einer Aussage zwingen. Sollte Ihnen daraufhin mit Verhaftung gedroht werden, so können Sie sich sicher sein, dass Sie als Beschuldigter behandelt werden. Ein Haftbefehl kann nämlich nur gegen einen Beschuldigten ergehen.
Ratgeber Recht: strafprozessrecht 16 08 2002