Wann ist ein Kaufgegenstand mangelhaft?

Der Begriff des Mangels wurde neu definiert. In § 434 Abs. 1 BGB heißt es jetzt: ' Eine Sache ist freu von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.' Es kommt also ganz entscheidend darauf an, welcher Verwendungszweck und welche Beschaffenheit über das Produkt im Vertrag vereinbart wurde. Ansonsten ist darauf abzustellen, welche Erwartungen ein durchschnittlicher Käufer mit einem Produkt verbindet. Der Käufer eines fabrikneuen Videorecorders darf davon ausgehen, dass das Gerät voll funktionsfähig ist. Dagegen kann der Käufer eines 150.000 km gelaufenen Gebrauchtwagens nicht davon ausgehen, dass der Motor noch weitere 100.000 km hält. Auch der Austausch von Verschleißteilen nach normaler Abnutzung ist in der Regel kein Fall der Gewährleistung. Denn technisch aufwändige Produkte sind nicht ohne Verschleißteile herstellbar und müssen daher - auch während der Gewährleistung - regelmäßig gewartet werden. Anders ist es allerdings dann, wenn der Verkäufer für diese Verschleißteile eine Garantie nach § 443 BGB.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht          

Anwaltsuchservice bei Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps