Was bedeutet die 'Beweislastumkehr' beim Verbrauchsgüterkauf?
Gewährleistungsrechte kann man nur dann geltend machen, wenn der Kaufgegenstand bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vom Verkäufer auf den Käufer einen Mangel aufgewiesen hat. Nach altem Recht musste das der Käufer beweisen. Seit dem 1.1.2002 wird während der ersten sechs Monate seit dem Kauf durch einen Verbraucher gesetzlich vermutet, dass dem so war. Das heißt, nunmehr muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel erst später, zum Beispiel mutwillig oder durch falsche Handhabung seitens des Käufers, entstanden ist. Händler tun also gut daran, sich anlässlich der Übergabe sich den einwandfreien Zustand der Ware schriftlich bestätigen zu lassen. In dem Zeitraum zwischen der 6-Monats-Frist und der zweijährigen Gewährleistung bleibt es wie gehabt dabei, dass der Käufer den Nachweis eines Fehlers schon anlässlich der Übergabe schuldet.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht