Was ist, wenn ich den PKW in Belgien kaufen möchte. Welches Recht ist dann anzuwenden?

Grundsätzlich würde das UN-Kaufrecht gelten. Denn gem. Art. 1 I CISG sind Kaufverträge über Waren Gegenstand des UN-Kaufrechts. Dies gilt aber gerade nich für Käufe, die zu privaten Zwecken erfolgen. Wenn Sie den PKW also privat und nicht gewerblich nutzen wollen, so ist das UN-Kaufrecht nicht anwendbar. Es gilt dann das Recht des Landes, welches Sie mit dem Verkäufer in dem Kaufvertrag vereinbart haben. Wenn Sie den Wagen von einem Hautohändler kaufen, so wird in dessen Vertrag in der Regel eine Klausel enthalten sein, die besagt, dass (in diesem Fall) belgisches Recht angewendet wird. Sollte dies tatsächlich nicht vereinbart worden sein, so gilt nach Art. 28 II EGBGB im Zweifel das Recht des Verkäufers. Das wäre hier wiederum das belgische Recht. Möchten Sie dass dem Vertrag deutsches Recht zugrunde liegt, so müssen Sie das in dem Kaufvertrag vereinbaren.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht   12 12 2003        

Anwaltsuchservice bei Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps