Was ist, wenn ich möchte, dass der Verkäufer mir die Unfallfreiheit garantiert?

Dann genügt es nicht, wenn der Verkäufer Ihnen im vorformulierten Kaufvertrag zusichert: 'Das Kfz ist unfallfrei'. Dadurch werden nämlich nicht die Unfälle des Vorbesitzers umfasst, die der Verkäufer ebenfalls nicht kannte. Auch Bagatellschäden werden durch diese Formulierung nicht ausgeschlossen. Gerade im Privatkauf ist darin keine Garantie zu sehen. Möchten Sie eine solche erreichen, so sollten Sie sich an einen professionellen Gebrauchtwagenhändler mit eigener Werkstatt wenden. Dieser hat die Möglichkeit den PKW gründlich zu untersuchen und besitzt auch das entsprechende Fachwissen hierfür. Seine Zusicherung, der Wagen sei unfallfrei, ist führ ihn bindend. Bei einem Privatkauf müssen Sie hingegen darauf achten, dass der Verkäufer ihnen eine Garantie ausstellt, dass der Wagens unfallfrei ist.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht   12 12 2003        

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