Was ist, wenn ich einen Neuwagen kaufen möchte?

Bei dem Kauf eines Neuwagens sollten Sie vor allen Dingen bei der Lieferung darauf achten, dass der Pkw auch tatsächlich fabrikneu ist. Dies ist z.B. dann nicht mehr der Fall, wenn Sie bei der Auslieferung plötzlich feststellen, dass der Tachostand Ihres Wagens bereits über 200 km anzeigt oder der Pkw eine längere Standzeit von mehreren Monaten hinter sich hatte. Unabhängig vom Tachostand oder der Standzeit ist ein Wagen dann nicht mehr als fabrikneu zu qualifizieren, wenn er zuvor auf eine dritte Person zugelassen war. Selbst wenn dies der Händler selbst gewesen ist. Sollte Ihr Pkw nicht diesen Anforderungen entsprechen, so haben Sie mehrere Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Zum einen können Sie nun einen - tatsächlich - neuen Wagen fordern. Sie können aber auch von dem Kaufvertrag zurücktreten oder von dem Autohändler einen Preisnachlass fordern. Bei einer längeren Standzeit ist z.B. ein Preisabzug von 10 - 15 % angemessen.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht   10 03 2003        

Anwaltsuchservice bei Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps