Was ist, wenn ich den Kaufvertrag unterschrieben habe?
Dann haben Sie einen Anspruch auf Übereignung des Fahrzeugs und der Verkäufer auf Zahlung des Kaufpreises. Bedenken Sie aber, dass dies mit der Bestellung des Wagens noch nicht der Fall ist. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei nämlich nicht um einen Kaufvertrag, sondern nur um ein Angebot von Ihnen. Dieses ist an den Händler gerichtet, mit Ihnen einen Kaufvertrag einzugehen. Er muss das Angebot aber noch annehmen. Erst damit ist der Kaufvertrag wirksam. Sollte z.B. der Wagen oder das Model dann nicht mehr lieferbar sein, so können Sie gegen den Händler keinen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung geltend machen. Ein Kaufvertrag wurde noch nicht geschlossen und der Verkäufer ist bislang keinerlei Verpflichtung eingegangen. Sie sollten daher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages nachlesen, wann dies der Fall ist. Meist ist dort nämlich geregelt, dass der Kaufvertrag z.B. dadurch zustande kommt, dass der Händler innerhalb einer bestimmten Frist ausdrücklich die Annahme des Angebotes erklärt oder wenn das Fahrzeug an Sie ausgeliefert wird.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht 17 03 2003