Was ist, wenn Mängel auftreten. An wen wende ich mich dann?
Normalerweise schließen Sie den Kaufvertrag nicht mit dem Hersteller des Kraftfahrzeuges ab, sondern mit dem Händler. D.h. wenn Sie später feststellen, dass verschiedene Lampen nicht funktionieren oder Türen klemmen, so wenden Sie sich nicht an das Werk von Audi, VW oder Toyota, sondern an den Händler, bei dem Sie den Wagen gekauft haben. Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn ein Fall der Produzentenhaftung vorliegt. Hierbei haftet der Hersteller nämlich dann für einen Folgeschaden, wenn dieser dadurch entstanden ist, dass sein Produkt fehlerhaft war. Wenn also aufgrund eines Fabrikationsfehlers des Herstellers z.B. ein Reifen platzt, Sie dadurch einen Unfall bauen und ein Schaden an Ihrem neuen Wagen entsteht.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht 17 03 2003