Was ist, wenn der Wagen monatelang nicht geliefert wird?

Das ist leider Ihr Problem. Sie haben sich nämlich mit Ihrer Unterschrift auf dem Kaufangebot verpflichtet. Das bedeutet, sobald der Verkäufer dieses Angebot angenommen hat, sind Sie verpflichtet, das bestellte Fahrzeug auch abzunehmen. Sie können dann nicht mehr vom Vertrag zurück treten, sei es weil Ihnen die Lieferung zu lange dauert oder Sie es sich inzwischen anders überlegt haben. Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn Sie einen bestimmten Liefertermin mit dem Verkäufer ausgehandelt haben und der Wagen zu diesem Termin nicht geliefert wird. Dann haben Sie eine Rücktrittsmöglichkeit. Dies steht Ihnen übrigens auch dann zu, wenn in Ihrem Kaufvertrag steht, dass der Wagen 'baldigst' geliefert werden soll. Dabei sind hierunter allerhöchstens acht Wochen zu verstehen. Wenn dann Ihr Fahrzeug immer noch nicht vor der Tür steht, können Sie sofort vom Vertrag zurücktreten und sind an diesen nicht mehr gebunden.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht   17 03 2003        

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