Was ist, wenn plötzlich der Preis des Wagens ansteigt?
Eine solche Preisänderung ist unzulässig. Selbst dann, wenn die Preiserhöhung nicht vom Händler, sondern durch das Herstellerwerk vorgenommen wurde. In diesem Fall können Sie dann bei Ihrem Verkäufer darauf pochen, dass Sie lediglich den vereinbarten Kaufpreis zahlen müssen. Dies allerdings nur dann, wenn die Erhöhung des Preises innerhalb von vier Monaten nach der Bestellung erfolgte. Nur dann durften Sie nämlich darauf vertrauen, dass es zu keinen unerwarteten Preisschwankungen zu ihrem Nachteil kommen würde.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht 17 03 2003