Was ist, wenn mir der Händler einen bereits monatealten Pkw als 'Neuwagen' verkaufen möchte?
Dies ist in gewissen Grenzen durchaus möglich und üblich. Schließlich bedeutet 'Neuwagen' nicht unbedingt 'fabrikneu'. Sie sollten also auf diesen kleinen aber feinen Unterschied achten. Eine Aufklärungspflicht für den Verkäufer über das Alter des Fahrzeugs besteht nämlich nicht. Zumindest nicht, solange Sie ihn nicht darauf ansprechen. So darf z.B. ein Importwagen aus einem EU-Staat auch nach einer Standzeit von rund 28 Monaten noch immer als 'Neuwagen' verkauft werden, wenn der Pkw keine durch die Standzeit bedingten Mängel aufweist, das Wagenmodell bis dato unverändert weitergebaut wird und das Fahrzeug natürlich unbenutzt ist. Bevor Sie also den Bestellschein unterschreiben, sollten Sie sich über das Alter des Wagens und die Standzeit informieren, insbesondere wenn es sich um den Kauf eines Importwagens handelt. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Sie sich daraufhin die Angaben des Verkäufers schriftlich zusichern lassen, damit Sie hinterher keine bösen Überraschungen erleben.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht 31 03 2003