Was ist, wenn eine zwischenzeitliche Modelländerung eingetreten ist?

In diesem Fall kann der Wagen nicht mehr als 'fabrikneu' bezeichnet werden. Schließlich ist dieser dann im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr aktueller Bestandteil der Modellpalette des Herstellers. Bedenken Sie bitte, dass eine Modelländerung auch dann anzunehmen ist, wenn das äußerliche Erscheinungsbild des Fahrzeuges zwar gleich geblieben ist, es im Gegenzug aber eine technische Änderung aufweist und das vorherige Modell nicht mehr gebaut wird. Dies kann z.B. auch dann gegeben sein, wenn der Wagen nun einen größeren und leistungsstärkeren Moter aufweist.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht   31 03 2003        

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