Was ist, wenn mein fabrikneuer Pkw erhebliche Mängel aufweist?

Leider bedeutet 'fabrikneu' nicht, dass Ihr Wagen dann keine Mängel aufweist. Letzteres wollte der Händler mit dieser Bezeichnung nicht zusichern. Sie müssen diese Fehler aber natürlich nicht hinnehmen. Sie können weiterhin auf Ihre Mängelansprüche zurückgreifen, die Ihnen per Gesetz zustehen. Demnach können Sie entweder die Nacherfüllung des Kaufvertrages verlangen, den Kaufvertrag rückabwickeln oder zumindest den Kaufpreis mindern. Letztere beiden Möglichkeiten kommen allerdings nur dann in Betracht, wenn eine Nacherfüllung aus Kosten- oder technischen Gründen nicht in Frage kommt. Bitte bedenken Sie auch, dass diese Mängelansprüche einer Verjährungsfrist von zwei Jahren unterliegen. Das bedeutet, Sie müssen innerhalb dieser Zeit nach Übergabe des Fahrzeugs die Ansprüche geltend machen.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht   31 03 2003        

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