Was kann der Händler unternehmen, der dem Verbraucher Gewährleistungsrechte eingeräumt hat?
Bisher, das heißt vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform, konnte der Händler nicht sogleich seinen Lieferanten in Regress nehmen. Doch seit dem 1.1.2002 regelt
§ 478 BGB beim Verbrauchsgüterkauf den sofortigen Rückgriff des Händlers gegen seinen Lieferanten. Gerade für Handwerksbetriebe besteht jetzt der besondere Vorteil darin, dass sie als Letztverkäufer von ihrem Lieferanten auch Ersatz der Aufwändungen verlangen können, die sie gegenüber dem Kunden machen mussten. Weiterer Vorteil: Die Beweislastumkehr gilt auch innerhalb der Lieferkette ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs beim Verbraucher.Der Rückgriffsanspruch gilt aber nur zwischen Unternehmern. Ein Gebrauchtwagenhändler etwa, der ein Auto von einer Privatperson erworben hat, kann sich nicht auf Rückgriffsrechte berufen.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht