Was ist, wenn ich meine Mängelansprüche geltend machen möchte?

Das können Sie nur dann tun, wenn Ihr Wagen auch tatsächlich einen sogenannter Sachmangel aufweist. Ein solcher ist dann gegeben, wenn das Kfz nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Das ist z.B. bei einem überhöhten Benzinverbrauch gegeben oder bei einer geringeren Höchstgeschwindigkeit, als in den Fahrzeugpapieren festgelegt. Ein erheblicher Mangel liegt auch dann vor, wenn z.B. das Fahrzeug in einer anderen Farbe geliefert wurde, als Sie es bestellt haben oder wenn vereinbarte Extras fehlen. In diesem Fall können Sie dann entweder das Fahrzeug zurückgeben oder Ihr Geld zurückverlangen.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht   31 03 2003        

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