Was ist, wenn mein Kfz zwar nicht mangelhaft ist, aber zumindest nicht so, wie ich es haben wollte?

Auch in diesem Fall stehen Ihnen die Mängelgewährleistungsansprüche zu. Denn die Lieferung eines roten Fahrzeugs, wenn Sie ein blaues bestellt haben, stellt schließlich auch eine Abweichung der tatsächlichen Beschaffenheit von der vereinbarten dar. Ebenso liegt ein erheblicher Mangel vor, wenn bestellte Extras fehlen, wenn der Verkäufer Ihnen einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie dahingehend übernommen hat, dass das Kfz eine bestimmte Beschaffenheit aufweist. In besonders krassen Fällen brauchen Sie auch gar nicht erst zu reklamieren, sondern Sie können sich direkt weigern, das Fahrzeug überhaupt abzunehmen.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht   31 03 2003        

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