Was ist, wenn ich wegen der Mängel vor Gericht muss. Wie kann ich dann beweisen, dass die Mängel nicht erst durch mich entstanden sind?
Grundsätzlich müssen Sie vor Gericht alle Tatsachen beweisen, die für Sie günstig sind. Wenn Sie also Mängelgewährleistungsansprüche geltend machen wollen, müssen Sie beweisen, dass der aufgetretene Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an Sie bereits vorhanden war und nicht durch irgendwelche Fehler Ihrerseits erst entstanden ist. Allerdings kommt Ihnen während des ersten halben Jahres nach dem Kauf eines Neuwagens eine sogenannte Beweislastumkehr zugute. Das bedeutet, dass die Beweislast - die in diesem Fall ja Ihnen obliegen würde - umgekehrt wird. Sie müssen daher innerhalb dieser sechs Monate nicht beweisen, dass der Fehler bereits vorhanden war, sondern umgekehrt muss der Fahrzeughändler beweisen, dass der Fehler nicht vorhanden war.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht 31 03 2003