Was ist, wenn der Händler sich bei der Fehlernachbesserung weigert, mir die Behebung dieses Fehlers zu garantieren?
Der Fahrzeughändler, bei dem Sie das Kfz neu gekauft haben, muss bei einem auftretenen Fehler diesen nachbessern. Doch selbst wenn sich im Laufe der Zeit dieser Fehler wiederholen sollte, so können Sie nun vom Händler nicht verlangen, Ihnen zuzusichern, nach der Reparatur werde dieser eine bestimmte Fehler nie wieder auftreten. Sie sind nicht berechtigt, eine derartige Garantie zu verlangen. Schließlich haben Sie sich ursprünglich auf eine Nachbesserung eingelassen. Sie können sich daher jetzt nicht auf den Standpunkt stellen, Ihnen stände darüber hinaus noch eine Zusicherung oder sogar ein Rücktrittsrecht zu. Dies würde dann gegen Treu und Glauben verstoßen. Schließlich wurde der Mangel entsprechend Ihrem Wunsch inzwischen behoben.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht 31 03 2003