Was ist, wenn ich bei einem Neukauf meinen alten Wagen angerechnet haben möchte?
Dann sollten Sie darauf achten, dass Ihr Altfahrzeug tatsächlich auch angerechnet wird und der Händler es nicht 'nur' in Kommission nimmt. Bei letzterem schließen Sie mit diesem nämlich lediglich einen Vermittlungsvertrag. Der Händler wird dann Ihren Gebrauchtwagen in Ihrem Namen und auch auf Ihre Rechnung verkaufen. Ein solcher Vermittlungsvertrag bringt viele Nachteile für Sie mit sich. So wird z.B. der Wert Ihres alten Fahrzeugs vom Händler so gering wie möglich angesetz, so dass er beim Wiederverkauf auch noch etwas daran verdienen kann. Außerdem sind Sie der Vertragpartner. Das heißt, wenn der neue Besitzer sich wegen Mängeln beschwert, wendet er sich an Sie als Vorbesitzer und nicht an den Händler. Dieser vermittelt ja lediglich den Kauf. Sie sollten daher darauf Wert legen, dass Sie mit Ihrem Händler ein Inzahlungnahme des Fahrzeuges vereinbaren.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht 31 03 2003
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