Was ist, wenn ich mit dem Händler eine tatsächliche Inzahlungnahme meines alten Kfz vereinbare?

In diesem Fall wird der Händler der neuer Eigentümer Ihres alten Fahrzeugs. Die Abwicklung kann dann auf zweierlei Arten geschehen. Zum einen können Sie Ihrem Händler den Wagen per Vertrag verkaufen und sich den Preis dann auf Ihr neues Kfz anrechnen lassen. Sie können aber auch direkt in dem Bestellschein für den Neuwagen eine Klausel aufnehmen, in der geregelt wird, dass Sie Ihren Gebrauchtwagen dem Händler übereignen und dass dafür eine bestimmte Summe mit dem Neuwagenpreis verrechnet wird. Welche Art Sie auch bevorzugen, bei der Inzahlungnahme sollten Sie nicht versäumen, schriftlich jegliche Mängelhaftung bzgl. Ihres alten Fahrzeugs auszuschließen. Ansonsten können Sie für auftretende Mängel von dem Händler haftbar gemacht werden.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht   31 03 2003        

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