Was ist, wenn ich bei einem Fahrzeughändler einen Gebrauchtwagen kaufen möchte?
In einem solchen Fall sollten Sie als Laie darauf achten, dass der Händler die 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhängern' anwendet. Dann stehen Ihnen nämlich gewisse Rechte zu, falls es hinterher zu Mängeln oder unerwarteten Schwierigkeiten mit dem Wagen kommt. Diese Klauseln brauchen Sie dann nicht mehr extra mit Ihrem Händler vereinbaren. Nach diesen Geschäftsbedingungen können Sie z.B. vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Fahrzeug zehn Tage nach Überschreitung eines bestimmten Liefertermins immer noch nicht vor Ihrer Haustür steht. Unter Umständen können Sie dann sogar Schadensersatz fordern. Nach den AGBs haben Sie außerdem ein Anrecht auf eine Probefahrt, um mögliche Mängel bereits frühzeitig feststellen zu können. Liegt darüber hinaus ein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB vor, so stehen Ihnen die gesetzlichen Mängelansprüche zu. Bedenken Sie aber, dass diese innerhalb von zwei jahren nach Übergabe des Kfz verjähren. Sie müssen die Ansprüche also innerhalb dieser Zeit geltend machen.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht 31 03 2003
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