Was ist, wenn ich ein gebrauchtes Auto ohne Gewährleistung gekauft habe?
Ein Kauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung ist nur dann zulässig, wenn Sie den Wagen von einer Privatperson erworben haben. Schließlich kann von einem Laien nicht verlangt werden, dass er sich mit versteckten Mängeln ebenso gut auskennt, wie ein Gebrauchtwagenhändler. Letzterer muss über Sachkenntnis verfügen und betreibt womöglich sogar eine eigene Kfz-Werkstatt. Daher sind Klauseln, welche die Gewährleistung ausschließen - wie z.B. 'gekauft wie besehen unter Ausschluss jeder Haftung' oder 'für den Kaufgegenstand wird keine Gewähr geleistet' - nur anwendbar bei einem privaten Gebrauchtwagenkauf. Also wenn auf der Verkäuferseite ebenfalls ein Privatmann steht. Liegt dagegen der Kauf von einem gewerblichen Gebrauchtwagenhändler vor, so darf die Sachmängelhaftung durch eine derartige Klausel nicht ausgeschlossen werden.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht 25 04 2003