Was ist, wenn ich von einer Privatperson einen Gebrauchtwagen unter Ausschluss der Gewährleistung gekauft habe?
Dann stehen Ihnen in diesem Fall auch keine Ansprüche gegen den Verkäufer zu. Schließlich haben Sie diese gerade durch eine entsprechende Klausel in dem Kaufvertrag ausgeschlossen. Ihr Verkäufer haftet jetzt nur noch für Ihnen zugesicherte Eigenschaften. Also wenn er Ihnen versprochen hat (und dies am besten schriftlich), dass die Lichtanlage einwandfrei funktioniert, dass der Wagen mindestens 140 km/h läuft, das Reifenprofil vollkommen in Ornung ist oder ähnliches. Hierbei müssen Sie sehr genau unterscheiden, ob der Verkäufer wirklich dafür einstehen wollte, dass der Wagen auch diesen Anforderungen entspricht oder ob es sich um die üblichen Verkaufsanpreisungen handelte. Für letztere übernimmt der Verkäufer nämlich keine Garantie. Sollten daher solche Zusicherungen nicht vorliegen, so haftet der Verkäufer auch nicht für später auftretende Mängel. Sollte Ihnen das zu wenig sein, dann dürfen Sie einen Kaufvertrag mit einer Haftungsausschließenden Klausel nicht unterschreiben. Anderenfalls müssen Sie leider die Konsequenzen tragen.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht 25 04 2003