Was ist, wenn zwischen mir und dem Verkäufer überhaupt nichts über Mängelgewährleistung vereinbart wurde?

In einem solch seltenen Fall stehen Ihnen die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche zu. Das heisst, Sie können vorrangig Nacherfüllung verlangen. Der Verkäufer muss dann den Fehler beseitigen und den Wagen hierfür gegebenenfalls zur Reperatur bringen. Ist eine solche Nacherfüllung nicht möglich oder steht die Reperatur ausser Verhältnis zum derzeitigen Wert des Wagens, so können Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten. Sie erhalten dann Ihren Kaufpreis wieder zurück, falls Sie diesen schon bezahlt haben sollten. Sie haben auch die Möglichkeit den Kaufpreis zu mindern und gegen einen angemessenen Preisnachlass den Wagen doch noch zu behalten. Das hängt lediglich davon ab, ob Sie lieber den Wagen (dafür aber billiger) oder Ihr Geld behalten möchten.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht   25 04 2003        

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