Was ist, wenn mir der Händler den PKW in den höchsten Tönen anpreist?
Das sollten Sie lieber als übliches Verkaufsgebahren betrachten. In der Regel will der Verkäufer nämlich keine Garantien in irgendeiner Art und Weise für verborgene Mängel übernehmen. Davon unabhängig muss der Verkäufer allerdings für alle Mängel eintreten, die er beim Abschluss des Kaufvertrages kannte. Ebenso haftet er für alle anderen wichtigen den Wagen betreffenden Umstände. Wenn der Verkäufer also über den Zustand des Wagens lügt, weil er glaubt, Sie würden den PKW als Unfallwagen nicht mehr kaufen wollen, so können Sie ihn dafür haftbar machen. Sie können in diesem Fall also Nacherfüllung verlangen oder auch vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht 09 05 2003