Was ist, wenn der Verkäufer gar keine Angaben über den Zustand des PKW macht?

Wenn der Verkäufer sich überhaupt nicht äußert, so kann ihm das auch nicht negativ ausgelegt werden. Sie können also nicht behaupten, dass - bloß weil der Verkäufer Ihnen nichts von dem Reifenschaden erzählt hat - dieser von dem Schaden wusste und Sie deshalb arglistig belogen hat. Der Verkäufer ist nämlich nicht verpflichtet, Sie ungefragt auch auf alle ungünstigen Umstände des PKW hinzuweisen. Im Grundsatz zumindest. Über Unfallschäden und bekannte Mängel des Fahrzeugs muss er Sie nämlich wahrheitsgemäß und vollständig aufklären.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht   09 05 2003        

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