Was ist, wenn der Händler den Fahrzeugmangel nicht kannte?

Dann kann ihn auch keine Pflicht treffen, Ihnen von dem Schaden zu erzählen. Er wusste ja nichts davon. Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn der Verkäufer den Mangel nach den Umständen des Einzelfalls zumindest für möglich gehalten hat. Es ist natürlich schwierig zu beweisen, was der Verkäufer kannte, nicht kannte oder kennen musste. Die Gerichte gehen bei der Lösung dieses Problems aber sehr Käuferfreundlich vor. Schließlich ist dieser der Laie, der sich auf das Wort eines Fachmanns auf dem Gebiet verlassen muss. Daher wurde bei einigen Gerichtsentscheidungen bereits dann das arglistige Verschweigen eines Mangels angenommen, wenn sich nach Kaufabschluss ein Vorschaden an dem Wagen herausstellte und in dem Kaufvertrag selber von diesem keine Rede war.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht   09 05 2003        

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