Was ist, wenn der Privatverkäufer sagt, es sei 'alles in Ordnung'?
Hier liegt der entscheidende Unterschied darin, dass Sie den Wagen ebenfalls von einem Laien kaufen - so wie Sie einer sind. Der Verkäufer hat keine Kfz-Garage in der Hinterhand, mit der er den Wagen hätte prüfen können. Somit sind an einen privaten Autokauf niedrigere Anforderungen zu stellen, als wenn Sie diesen bei einem professionellen Händler tätigen würden. Pauschale Behauptungen sind daher nicht als Zusicherung für eine Mängelfreiheit des Wagens zu qualifizieren. Der Verkäufer möchte durch seine Aussage, es sei alles in Ordnung, gerade nicht für alle - auch ihm - verborgenen Mängel haften. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie beide im Kaufvertrag alle Mängelansprüche ausgeschlossen haben.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht 13 06 2003