Was ist, wenn der Verkäufer sagt, der PKW wäre werkstattgeprüft?

Mit der Zusicherung, der Wagen sei 'werkstattgeprüft', macht der Verkäufer Ihnen deutlich, dass er das Kfz in einer regulären oder dafür hinreichend ausgerüsteten Werkstatt hat untersuchen lassen. Dabei wurde das Fahrzeug zumindest äußerlich von einem Fachman sorgfältig besichtigt. Des weiteren steht der Verkäufer dafür ein, dass etwaige bei der Untersuchung festgestellte Mängel behoben wurden. Anderenfalls ist die Beschreibung des Wagens als werkstattgeprüft nicht erfülllt und Ihnen stehen dann die gesetzlichen Mängelansprüche zu.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht   13 06 2003        

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