Was ist, wenn der Verkäufer mir bestimmte Kilometer-Zahlen zusichert?

Der Gebrauchtwagenhändler hat Ihnen dann eine Zusicherung gegeben über die Gesamtfahrleitstung des PKW. Das bedeutet, er haftet nun für alle angegebenen Laufleistungen des Wagens. Selbst wenn er Ihnen eine schriftliche Zusicherung über die bereits gefahrenen Kilometer nur 'soweit bekannt' gemacht hat - die Haftung für die angegebene Laufleistung des Fahrzeugs tritt trotzdem ein. Der Vorbehalt 'soweit bekannt' kann diese Haftung aus dem Grund nicht ausschließen, weil der Händler ja gerade die gesamte Fahrleistung zugesichert hat. Daher können Sie z.B. auch in dem Fall Ihren Kaufpreis zurückverlangen, wenn sich nach einer Weile heraus stellt, dass der Motor eine wesentlich höhere Laufleistung hinter sich hat als die, welche dem Kaufvertrag zugrunde gelegt wurde. Dies gilt übrigens auch, wenn zwar die Kilometer-Zahlen korrekt sind, trotzdem aber ein ungewöhnlicher Motorverschleiß vorliegt.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht   13 06 2003        

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