Was ist, wenn der Verkäufer mich beschupst hat?
Sollte dies der Fall sein, so stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können - wenn der Gebrauchtwagenhändler z.B. einen Unfall des Fahrzeugs arglistig verschwiegen hat oder es fehlt an der Ihnen zugesicherten Eigenschaft - den Wagen zurückgeben und die Rückerstattung Ihres bereits bezahlten Kaufpreises verlangen. Darüber hinaus muss der Verkäufer Ihnen aber auch weitergehende Aufwendungen erstatten. So z.B. wenn Sie einen teuren Sachverständigen beauftragen mussten, den konkreten Fehler erst einmal heraus zu finden. Auch mögliche Kreditkosten bekommen Sie auf diese Art und Weise ersetzt. Allerdings müssen Sie sich dann die bereits gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Dies gilt übrigens auch für den Fall, dass Sie einen Neuwagen zurück geben. Wollen Sie das Auto aber behalten, so steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, den Kaufpreis zu mindern. Sie können ziehen dann von dem ursprünglichen Kaufpreis den Betrag ab, um den der konkrete Fehler den Wert des Fahrzeuges herabsetzt. Dies sind in der Regel die Reparaturkosten abzüglich des Vorteils, der Ihnen durch den Einbau der neuen Teile entsteht. Schließlich haben Sie jetzt nicht mehr eine ganze Schrottmühle, sondern eine mit vier neuen Rädern.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht 13 06 2003