Was ist, wenn ich als Privatperson meinen alten PKW verkaufen möchte?

Es ist dann in Ihrem Interesse, wenn Sie möglichst alle Haftung ausschließen können. Sie wollen ja nicht wegen arglistig verschwiegenen Mängeln verklagt werden. Sie sollten daher mit dem Kaufinteressenten den Wagen im Vorfeld genau besichtigen und jeden Mangel im Kaufvertrag festhalten. Wie z.B. Delle in der Tür unten rechts, Unfalschaden vorne links, etc. Dann vermerken Sie, dass Ihnen weitere Schäden nicht bekannt sind und vereinbaren einen Gewärhleistungsausschluss für alle nicht sichtbaren Schäden. Wenn der Käufer nun im Nachhinein solche feststellt, können Sie sich auf den Gewährleistungsausschluss berufen und geraten nicht in die Haftpflicht. Es obliegt nun dem Käufer nachzuweisen, dass Sie ihn nicht über den Vorschaden aufgeklärt haben. Dies ist allerdings dann sehr schwierig, da Sie ja bereits im Vorfeld all diese Schäden in den Kaufvertrag mit aufgenommen haben.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht   12 12 2003        

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