Für welche Verträge gelten die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf?

Die neuen Vorschriften gelten für alle Verträge, die ab dem 1.1.2002 geschlossen werden. Für Wirtschaftsgüter, die noch vor dem Jahreswechsel gekauft wurden, verbleibt es damit bei der 6-monatigen Gewährleistungsfrist und der Beweislast des Käufers, wonach er im Zweifel nachweisen muss, dass der Fehler der Kaufsache bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestand. Hat der Händler allerdings schon in der zweiten Jahreshälfte freiwillig die 2-jährige Gewährleistung versprochen, sind zumindest diese Verbraucher fein raus.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht          

Anwaltsuchservice bei Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps