Was gilt beim Verkauf gebrauchter Sachen von Privat an Privat?
Beim Verkauf zwischen Verbrauchern kann die Gewährleistung nach wie vor ausgeschlossen werden, etwa beim Verkauf gebrauchter Autos oder Immobilien - und zwar sowohl durch einen Individualvertrag, als auch per Allgemeiner Geschäftsbedingungen in einem Formularvertrag. Anders beim Kauf eines gebrauchten Wirtschaftsgutes im Verhältnis Verbraucher-Unternehmer. Hier kann der Unternehmer die Gewährleistung lediglich von zwei auf ein Jahr vertraglich verkürzen (§ 475 Absatz 2, 2. Alternative BGB).
Ratgeber Recht: verbraucherrecht