Wann liegt beim Werkvertrag ein Sachmangel vor?

Die Gewährleistung im Werkvertragsrecht orientiert sich bei der Umschreibung des Sachmangels am Kaufrecht. Entscheidend sind die vereinbarte Beschaffenheit bzw. die vorausgesetzte Verwendung des Werkes. Liefert der Tischler für die Renovierung des Altbaus statt Echtholz- nur Spanholztüren oder entsprechen diese nicht den vereinbarten Maßen oder stimmt etwa die Anzahl der Türen nicht, wird die Gewährleistung ausgelöst.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht          

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