Welche Gewährleistungsrechte bestehen beim Werkvertrag?

Hinweis: Zum Einstieg und zur Vertiefung verweisen wir auf den umfassenden Finanztip-Ratgeber zum Werkvertragsrecht mit Handwerkern. Dieser Leitfaden erläutert alle wesentlichen Aspekte der Rechtsbeziehungen mit Handwerkern.

Das ergibt sich aus den §§ 635, 636, 638 BGB: Der Auftraggeber hat zunächst einen Nacherfüllungsanspruch, zu dessen Verwirklichung er dem Handwerker eine Frist setzen muss. Nach dessen Ablauf kann er vom Vertrag zurücktreten. Die Minderung ist Teil des Schadensersatzanspruchs, der noch hinzukommt. Montiert etwa der Handwerker die Fensterbänke krumm, kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist den Werklohn mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Außerdem kann er Schadensersatz wegen des höheren Preises verlangen, den ihm ein anderer Handwerker für die Nacherfüllung in Rechnung stellt.

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