Was versteht man unter der Selbstvornahme?

Hinweis: Zum Einstieg und zur Vertiefung verweisen wir auf den umfassenden Finanztip-Ratgeber zum Werkvertragsrecht mit Handwerkern. Dieser Leitfaden erläutert alle wesentlichen Aspekte der Rechtsbeziehungen mit Handwerkern.

Es bedeutet, dass der Besteller eines Werkes nach Ablauf einer Nacherfüllungsfrist den Mangel selbst oder etwa durch einen anderen Handwerker beseitigen lassen kann. § 637 BGB gibt dem Kunden sogar das Recht, von dem Unternehmer, der den Mangel verursacht hat, einen Vorschuss für die Kosten zu verlangen, die für die Einschaltung eines weiteren Handwerkers zur Beseitigung des Mangels erforderlich sind.

Lässt der Unternehmer die Nacherfüllungsfrist verstreichen, kann er sofort die Ersatzvornahme einleiten. Der Kunde muss daher keine zweite Frist setzen, die dann die Gewährleistungsrechte auslöst. Bei einer berechtigten Mängelrüge muss der Handwerker oder allgemein der Auftragnehmer unmittelbar tätig werden, will er die meist hohen Kosten einer Selbstvornahme durch ein Konkurrenzunternehmen vermeiden. Dabei muss dieser abwägen, ob er nacherfüllt oder wegen unverhältnismäßiger Kosten das Werk gleich völlig neu erstellt.

Anwaltsuchservice bei Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps