Kann der Handwerker für seine Arbeiten Abschlagzahlungen verlangen?

Hinweis: Zum Einstieg und zur Vertiefung verweisen wir auf den umfassenden Finanztip-Ratgeber zum Werkvertragsrecht mit Handwerkern. Dieser Leitfaden erläutert alle wesentlichen Aspekte der Rechtsbeziehungen mit Handwerkern.

Ja, nach § 632a BGB kann der Handwerker "für in sich abgeschlossene Teile des Werkes" Abschlagzahlungen verlangen. Beispiel: Ein Fliesenleger bestellt für den Badausbau seines Kunden hochwertigen Marmor. Er kann vom Kunden eine Abschlagzahlung in Höhe des Einkaufspreises für dasMaterial verlangen. Sinnvoll ist es, die Höhe der Abschlagzahlungen direkt im Werkvertrag zu vereinbaren.

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