Muss der Gläubiger einer Forderung immer erst mahnen, bevor die Zahlungspflicht eintritt?

Nein. Nach § 286 BGB genügt es, dass der Rechnungsaussteller einen konkreten Zahlungstermin in die Rechnung aufnimmt, zum Beispiel ''zahlbar spätestens am 1.1.'' Gleiches gilt, wenn der Schuldner die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht          

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